Prozess gegen Lina E.: Die Bundesanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für die Hauptangeklagte | . (Quelle: IMAGO/haertelpress) |
Seit September 2021 läuft vor dem Dresdner Oberlandesgericht der Prozess gegen die Antifaschistin Lina E. Die Bundesanwaltschaft fordert acht Jahre Haft – und zeigt damit, wes Geistes Kind sie ist.
Vor dem Oberlandesgericht Dresden neigt sich der Prozess gegen die Antifaschistin Lina E. dem Ende zu. Am Dienstag forderte Staatsanwältin Alexandra Geilhorn stellvertretend für die Bundesanwaltschaft acht Jahre Haft für Lina E., die bereits seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Acht Jahre, obwohl die Beweislast extrem gewichtslos ist.
Lina E. und mehreren weiteren Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen August 2018 und Februar 2020 acht Angriffe auf Rechtsextreme verübt zu haben, bei denen insgesamt 13 Menschen verletzt wurden. Mehr als den Vorwurf der Anklage gibt es allerdings nicht.
Es fehlt die "Smoking Gun"
"Es fehlt die 'Smoking Gun'", sagte selbst die Staatsanwältin Geilhorn in ihrem Plädoyer Ende März. Damit meinte sie den eindeutigen Beweis dafür, dass die Angeklagte tatsächlich Rädelsführerin und "Kommandogeberin" einer kriminellen Vereinigung sei.
Was es gibt, ist ein buntes Konvolut an vermeintlichen Beweisen, die von der Anklage zusammengefasst und als Beleg für die Täterschaft von Lina E. angeführt werden: Eine DNA-Mischspur, die eventuell zur Angeklagten passt. Fotos von einem Tatort auf einer Kamera, die in der Wohnung von Lina E. gefunden wurde.
Kronzeuge konnte keine substanziellen Beweise vorbringen
Trotz Verhaftungen und Durchsuchungen hätten im Fall Lina E. "keine Satzung, kein Kassenbuch, keinen schmissigen Namen oder einen Gruppenchat" gefunden werden können, sagte Geilhorn in ihrem Plädoyer. Bei rechtsextremen Gruppen könne man immer alles so "schön nachlesen", soll die Anwältin gesagt haben. Das berichtet Reporter Josa Mania-Schlegel von der "Leipziger Volkszeitung", der bei der Verlesung des Plädoyers vor Ort war.
Und doch rückt die Bundesanwaltschaft nicht von ihrer vollkommen überzogenen Anklage ab. Sogar der Kronzeuge, der im Prozess vor allem mit Allgemeinplätzen überzeugte und sich als Experte für linke Gewalt gerierte, konnte nichts Substanzielles zur Urteilsfindung beitragen. Dabei soll er doch Mitglied in der angeblichen kriminellen Vereinigung gewesen sein. Dieser Tatvorwurf wurde jedoch von einem Gericht eingestellt – weil die Beweislast über die kriminelle Vereinigung zu gering war.
Freiheit und Entschädigung
Dabei ist es egal, welche politische Meinung man hat und wie man zum Antifaschismus der Lina E. steht – es zeigt sich deutlich: Das Vorgehen der Justiz am Oberlandesgericht in Dresden ist unwürdig. Im Prozess gegen die Angeklagte wendet die Bundesanwaltschaft das Feindstrafrecht an – ein Begriff, der von dem Strafrechtler Günther Jakobs geprägt wurde und bedeutet, dass bestimmten Gruppen die Bürgerrechte verwehrt und sie als Feinde der Gesellschaft außerhalb des geltenden Rechts gestellt werden.
Im Prozess gegen die Antifaschistin Lina E. hat sich das Antlitz einer Gesinnungsjustiz gezeigt. Es ging der Anklage nie darum, die Schuld der Angeklagten wirklich zu beweisen. Stattdessen wurde die Beweislast umgekehrt und die Pflicht zur Vorlage von Beweisen für die Unschuld auf die Verteidigung abgewälzt. Das alles kann nur in einer Forderung kulminieren: Freiheit für Lina E. – und eine Entschädigung für die zweieinhalb Jahre, die sie ohne eindeutige Beweise ihrer Schuld in Untersuchungshaft verbracht hat.
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